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Solar-Paneele auf Häusern

Klimaschutz vor strengem Denkmalschutz!

Die CDU Speyer als die pragmatische, treibende und ideologiefreie Klimaschutz- und Energiewendepartei ist irritiert darüber, dass die Stadtverwaltung eine Solaranlage auf einem Haus in der Innenstadt ablehnt (vergleiche Artikel in der „Rheinpfalz“ vom 02.08.2023: „Keine Photovoltaik nahe Altpörtel“).

Wenn Speyerer Bürger in Solardächer investieren wollen, sollte die Stadtverwaltung ihnen dies nicht unnötig erschweren (Bild: Pixabay).Wenn Speyerer Bürger in Solardächer investieren wollen, sollte die Stadtverwaltung ihnen dies nicht unnötig erschweren (Bild: Pixabay).

Landesvorschrift mit klarer Aussage

„Wir weisen darauf hin, dass das Innenministerium Rheinland-Pfalz mit dem Erlass der Verwaltungsvorschrift, Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern nach § 13 des Denkmalschutzgesetzes vom 14. Februar 2023 dem Klimaschutz eindeutig Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes einräumt“, macht Kreisvorsitzende Sylvia Holzhäuser die Prioritäten klar. „Demnach sind Solaranlagen jetzt auch auf denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen. Nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Solarmodule ein Kulturdenkmal erheblich in Substanz und Erscheinungsbild beeinträchtigen, kann die Untere Denkmalschutzbehörde die Genehmigung verweigern.“

Engagement von Bürger fördern, statt es zu verbieten

Die CDU Speyer als Initiator des bereits 2010 eingebrachten Programmes „Speyer 100% Regenerativ“ betont, dass Solaranlagen aufgrund ihres maßgeblichen Beitrags zum Klimaschutz bei sämtlichen Schutzgüterabwägungen vorrangig zu behandeln sind. „Bei dem besagten Gebäude handelt es sich zudem gar nicht um ein denkmalgeschützes. Offensichtlich geht es eher um den Blick auf das Altpörtel. Der aber ist rein gar nicht beeinträchtigt“, so Holzhäuser. „Wir fordern, dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für den Klimaschutz keine unnötigen Steine in den Weg zu legen und insofern den Vorgang erneut zu prüfen.“